Auch schlechte Arbeitszeugnisse beifügen?

Viele Bewerber fragen sich, ob sie denn ein schlechtes Arbeitszeugnis überhaupt beifügen sollen. Schließlich sollte der neue Arbeitgeber ja einen guten Eindruck von einem haben. Die Antwort ist aber so kurz wie simpel:

Schlimmer als ein schlechtes Zeugnis in der Mappe ist der fehlende Beleg. Also rein damit. Gerade bei Arbeitszeugnissen machen viele Bewerber den Fehler, schlechtere Beurteilungen unter den Tisch fallen zu lassen. Hier sollte man jedoch Vorsicht walten lassen: Aus einem fehlenden Arbeitszeugnis zieht ein erfahrener Personalverantwortlicher sofort seine Schlüsse:

  • Das Zeugnis ist wirklich schlecht (und zwar sehr schlecht)
  • Der Bewerber hat im Lebenslauf unzutreffende Angaben gemacht, was Dauer, Art und Tätigkeitsfeld der betreffenden Stelle anbelangt (dies wird nämlich normalerweise alles im Arbeitszeugnis aufgeführt)
  • Im günstigsten Fall nimmt er an, dass das Zeugnis wegen besonderer Lebensumstände fehlt (zum Beispiel eine Berufstätigkeit in der DDR oder ein Auslandsaufenthalt)

Doch was tut man nun, wenn ein Arbeitszeugnis aus früherer Zeit fehlt? Man sollte sich hier nicht zu große Sorgen machen, aber darauf gefasst sein, dass einen der Personalverantwortliche im Vorstellungsgespräch darauf anspricht. Eine plausible Erklärung tut es in diesem Falle auch.

Was tun mit DDR-Zeugnissen?

Für Bewerber aus der ehemaligen DDR stellt sich die Frage, ob sie ihrer Bewerbung überhaupt die Zeugnisse von vor der Wende beilegen sollen. Die Empfehlung lautet: Geht aus dem Lebenslauf klar hervor, dass Sie einen Teil Ihrer Berufstätigkeit in der DDR verbracht haben, dann wird man ihr Zeugnis nicht unbedingt vermissen. Hatten Sie jedoch einen handfesten Lehrberuf (wie z.B. Koch oder Fliesenleger), dann kann auch ein DDR-Zeugnis beigelegt werden. Enthält es jedoch übermäßig viel SED-Kadersprache, so lassen Sie es lieber weg.

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