Privates Surfen am Arbeitsplatz – kein Kündigungsgrund

Der internetaffine Arbeitnehmer kennt das Problem: Mal eben schnell während der Arbeitszeit seine Mails checken oder gucken, wie die Auktion bei ebay läuft. Zum Leidwesen der Arbeitgeber endet das nur meist in stundenlanges privates Surfen am Arbeitsplatz. Kann er den Arbeitnehmer nun einfach kündigen?

Nein. Wie das Landesarbeitsgericht in Mainz nun entschieden hat, rechtfertigt eine private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz noch keine Kündigung. Das gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer unterschrieben hat, das Internet zu beruflichen Zwecken zu nutzen. Mit dem Urteil entschied das Landesarbeitsgerichts zu Gunsten eines Arbeitnehmers, der gegen seinen Arbeitgeber geklagt hatte. Der Arbeitgeber muss erst nachweisen, dass die eigentliche Arbeit durch die private Nutzung des Internets beeinträchtigt wurde.

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3 Antworten auf Privates Surfen am Arbeitsplatz – kein Kündigungsgrund

  1. KarlRoberts sagt:

    ich meine, dass das kein Kündigungsgrund sein soll. Natürlich kann jeder von uns sich verführen lassen, für ein paar Minuten seine Mails zu checken

  2. Ich stimme dem ganzen nicht so richtig über ein, da ich da andere Meinung bin

  3. Bewerbungs-Check sagt:

    Und wie lautet Ihre andere Meinung?

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